1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Immobilien Reinigung (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von Reinigungsleistungen, insbesondere Dach-, Fassaden- und Steinreinigung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
3. Leistungsbeschreibung
Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Dachreinigung, Fassadenreinigung und Steinreinigung gemäß dem individuellen Angebot. Dazu gehören unter anderem die schonende Entfernung von Moos, Algen, Flechten, Grünbelag, Schmutzablagerungen sowie auf Wunsch das Auftragen von Imprägnierungen oder Versiegelungen. Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
4. Angebotserstellung und Preise
Angebote werden in der Regel nach einer kostenlosen Vor-Ort-Besichtigung oder nach Übermittlung aussagekräftiger Informationen erstellt. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet und zuvor mit dem Auftraggeber abgestimmt.
5. Terminvereinbarung
Termine werden individuell vereinbart und richten sich nach Auslastung sowie Witterungsbedingungen. Bei Arbeiten im Außenbereich kann es witterungsbedingt zu Verschiebungen kommen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber rechtzeitig über notwendige Anpassungen.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zu reinigenden Flächen sicher zugänglich sind und benötigte Anschlüsse (z. B. Wasser, Strom) zur Verfügung stehen. Hindernisse im Arbeitsbereich (z. B. Fahrzeuge, Gartenmöbel, empfindliche Pflanzen) sind nach vorheriger Absprache zu entfernen oder zu sichern. Auf besondere Gegebenheiten (z. B. empfindliche Materialien, vorhandene Schäden) ist der Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten hinzuweisen.
7. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für vorbestehende Schäden, verdeckte Mängel oder altersbedingte Substanzschwächen ist ausgeschlossen.
9. Gewährleistung
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen fachgerecht und nach anerkannten Regeln der Technik. Sollte die Leistung mangelhaft sein, hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme, schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung mitzuteilen.
10. Stornierung und Terminverschiebung
Eine kostenfreie Stornierung oder Terminverschiebung durch den Auftraggeber ist bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin möglich. Bei späterer Absage oder Verschiebung kann der Auftragnehmer eine angemessene Aufwandsentschädigung berechnen. Bei kurzfristiger Absage am Tag der Leistung können bis zu 50 % des Auftragswerts als Ausfallpauschale geltend gemacht werden.
11. Einsatz von Kooperationspartnern und Subunternehmen
Immobilien Reinigung ist berechtigt, zur Durchführung der beauftragten Dienstleistungen geeignete Kooperationspartner, Subunternehmen oder externe Dienstleister einzusetzen. Die Weitergabe eines Auftrags an Kooperationspartner erfolgt ausschließlich zum Zweck der fachgerechten Durchführung der vereinbarten Leistungen, insbesondere in den Bereichen Dachreinigung, Fassadenreinigung, Steinreinigung und verwandten Reinigungsdienstleistungen. Der Vertragspartner des Kunden bleibt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, Immobilien Reinigung. Die Auswahl der eingesetzten Kooperationspartner erfolgt mit angemessener Sorgfalt. Kooperationspartner sind verpflichtet, die vereinbarten Qualitätsstandards einzuhalten.
12. Datenschutz
Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Abwicklung des Vertrags und zur Kommunikation erhoben, verarbeitet und gespeichert. Eine Weitergabe an Kooperationspartner zur Vertragserfüllung ist in der Datenschutzerklärung näher beschrieben. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.